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Wahl Krankenkasse bei Beschäftigung in der Schweiz

Wahl Krankenkasse bei Beschäftigung Schweiz

Krankenkasse Schweiz – Möglichkeit der Wahl
Wenn Sie in der Schweiz wohnen und als Arzt oder Pflegefachkraft arbeiten, müssen Sie sich nach spätestens drei Monaten bei einer Krankenkasse versichern. Personen die in einem Nachbarland wohnen und in der Schweiz arbeiten (Grenzgänger) haben die Wahl, Sie können sich in der an ihrem Wohnort oder in der Schweiz versichern.

Sind Sie in der Schweiz versichert, zahlt im Vergleich zu Deutschland der Arbeitgeber keinen Anteil zum Krankenkassenbeitrag. Die Krankenversicherung ist obligatorisch für alle Personen in der Schweiz. Die Aufteilung gesetzlich versichert und privatversichert gibt es so nicht.

Es existieren bei allen Krankenkassen verschiedene Modelle der gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbeteiligung (Franchise), ähnlich einer Autoversicherung. In Verbindung mit Modellen der freien Arztwahl, Hausarztmodel (man geht zuerst zu einem gewählten Hausarzt), und Telemodel (man klärt vorab über eine telefonische Hotline ab) und wird beraten welcher Arzt sinnvoll wäre. Für eine alleinstehende Person ist im Durchschnitt mit ca. 350 Franken zu rechnen. Geringe Selbstbeteiligung und Modell der freien Arztwahl erhöhen den Beitrag.

Ein Kassenwechsel im Bereich der Grundversicherung ist mit Kündigung zum 30.11. jedes Jahr möglich.