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Rente Schweiz für ausländische Ärzte und Pflegefachkräfte

Rente Schweiz 

Während Sie in der Schweiz arbeiten, ruhen natürlich Ihre Einzahlungen in das deutsche Rentensystem oder Ihres EU-Landes. Sollten Sie in Rente gehen, beziehen Sie den Teil Ihrer Rente Ihres Landes und den Schweizer Teil der Rente. Dies ist jedoch unserer Meinung nach eines der grössten Vorteile, da der Schweizer Anteil im Bezug auf die eingezahlten Jahre in der Regel wesentlich höher ist als der deutsche.

Die Schweizer Altersvorsorge fusst auf dem Drei-Säulen-Prinzip:

1. Säule: Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Ergänzungsleistungen
Die erste Säule ist die obligatorische Rentenversicherung der Schweiz; diese soll den Existenzbetrag absichern. Beitragspflichtig sind alle in der Schweiz erwerbstätigen Personen. Die Beiträge werden je zur Hälfte durch die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer bezahlt.

2. Säule: Pensionkasse

Die zweite Säule ist ebenso obligatorisch, ab einem Bruttogehalt von mehr als 21.330 Franken (Stand: 2019). Die Beiträge werden vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt. Für die meisten Schweizer stellt die Pensionskasse den grössten Vermögenswert dar. Ein Bezug bei Rente ist als einmalige Summe oder als monatliche Rente möglich.

Ein weiterer Vorteil der Pensionskasse ist der Vorbezug der Pensionskasse bei Selbstständigkeit oder Ausreise aus der Schweiz. Auch besteht die Möglichkeit Geld von der Pensionskasse für den Bau oder Kauf von Wohneigentum vorzubeziehen oder als Sicherheit für einen höheren Kredit zu verpfänden.

3. Säule: freiwillige Selbstvorsorge

Die Einzahlung in die dritte Säule ist freiwillig und kann von Ihrem steuerbaren Einkommen abgezogen werden.