
MEBEKO Anerkennung - direkte und indirekte
Die MEBEKO Anerkennung unterscheidet in der Schweiz zwischen der direkten Anerkennung und der indirekten Anerkennung. Neben der MEBEKO Anerkennung, informieren wir Sie in dem Artikel auch über die MEBEKO Dauer der Anerkennung und die MEBEKO Kosten. Die MEBEKO direkte Anerkennung prüft alle Abschlüsse aus der EU und EFTA. Die MEBEKO indirekte Anerkennung prüft die Abschüsse aus den Drittstaaten. Die MEBEKO Anerkennung wird von der Medizinalberufekommission (MEBEKO) durchgeführt.
Damit ist sie in der Schweiz zuständig für die Anerkennung der universitären Medizinalberufe. Dabei entscheidet die MEBEKO über die Gleichwertigkeit der ausländischen Ärzte Abschlüsse im Vergleich mit dem Schweizer Diplom und Weiterbildungstitel. Im Prozess der Anerkennung Schweiz werden bei Ärzten das ausländische Diplom und der/die ausländischen Weiterbildungstitel geprüft. In den Anträgen ist auch ein Gesuch um Eintragung einer schweizerischen Amtssprache (Deutsch, Französisch oder Italienisch) integriert.
MEBEKO direkte Anerkennung
Die MEBEKO direkte Anerkennung betrifft das Ärzte Diplom und die Abschlüsse der Medizinalberufe aus den Staaten der EU/EFTA. Damit ein Diplom in der Schweiz von der MEBEKO direkt anerkannt wird, müssen folgende drei Bedingungen kumulativ erfüllt sein:
- Der Antragsteller besitzt die Staatsangehörigkeit der Schweiz oder eines Vertragsstaates der Schweiz (EU oder EFTA) bzw. der/die Ehepartner/in besitzt die Staatsangehörigkeit eines dieser Staaten.
- Das vorgelegte Diplom (inklusive der allfällig notwendigen zusätzlichen Bescheinigungen) entspricht der in der EU-Richtlinie 2005/36/EG bzw. im EFTA Übereinkommen enthaltenen Bezeichnung.
- Das Diplom (inklusive allfällige zusätzliche Ausweise) wurde von der in der EU-Richtlinie bzw. im EFTA-Übereinkommen genannten Behörde ausgestellt.
Zusätzlich sind der direkten MEBEKO Anerkennung sind noch Sprachkenntnisse (Deutsch, Französisch oder Italienisch) auf Stufe B2 nachzuweisen. Neben den einzureichenden Dokumenten, gibt es für die direkte MEBEKO Anerkennung jeweils für das Ärztediplom und für die Weiterbildungstitel ein MEBEKO Antragsformular.
MEBEKO indirekte Anerkennung
Die MEBEKO indirekte Anerkennung («Anerkennung der Anerkennung») betrifft alle Diplome und Abschlüsse der Medizinalberufe aus Drittstaaten. Eine Einreichung kann stattfinden, wenn alle drei Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
- Der Antragsteller besitzt die Staatsangehörigkeit der Schweiz oder eines Vertragsstaates (EU/EFTA), bzw. ihr/e Ehepartner/in besitzt eine dieser Staatsangehörigkeiten.
- Der Antragsteller ist im Anerkennungsstaat uneingeschränkt mit denselben Rechten zur Berufsausübung berechtigt ist, wie Personen, die im Anerkennungsstaat die gesamte Ausbildung absolviert und das in der EU-Richtlinie enthaltene Diplom erworben haben. Gemäss Artikel 2 Absatz 2 der EU-Richtlinie 2005/36/EG muss die erste Anerkennung in Beachtung der Minimalanforderungen an die Ausbildung der Richtlinie erfolgt sein.
- Der Antragsteller hat im Anerkennungsstaat und/oder in der Schweiz eine aktuelle (d.h. nicht länger als 5 Jahre zurückliegende) klinische Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren erworben.
Zusätzlich sind bei der indirekten MEBEKO noch Sprachkenntnisse (Deutsch, Französisch oder Italienisch) auf Stufe B2 nachzuweisen. Neben den einzureichenden Dokumenten, gibt es für die indirekte Anerkennung jeweils für das Ärztediplom und für die Weiterbildungstitel ein Antragsformular:
Für die direkte MEBEKO Anerkennung sind folgende Unterlagen zureichen:
Es werden für die Anerkennung des Ärztediplom und den Weiterbildungstiteln jeweils getrennte Anträge eingereicht.
Antrag Diplom
- Das datierte und unterzeichnete Antragsformular: Direkte Anerkennung eines Diploms
- Ein unterzeichneter Lebenslauf des Antragssteller
- Eine Orginalbeglaubigte Kopie des Passes oder der Identitätskarte des Antragstellers
- Eine beglaubtigte Kopie des Ärztediplom des Antragstellers in der Orginalssprache
- Eine Originalbeglaubigte Kopie oder Original einer offiziellen Übersetzung des/der Diplome(s), sofern das Diplom nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch abgefasst ist
- Eine Originalbeglaubigte Kopie einer Richtlinienkonformitätsbescheinigung der zuständigen Behörde, wonach Ihr Diplom der EU-Richtlinie 2005/36/EG entspricht
- Originalbeglaubigte Kopie oder Original der offiziellen Übersetzung der Richtlinienkonformitäts- bescheinigung, sofern das Original nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch abge- fasst ist
- Antrag Weiterbildungstitel
- Das datierte und unterzeichnete Antragsformular: Direkte Anerkennung eines Weiterbildungstitel
- Ein unterzeichneter Lebenslauf des Antragssteller
- Eine orginalbeglaubigte Kopie des Passes oder der Identitätskarte des Antragstellers
- Das Original oder eine originalbeglaubigte Kopie der Übersetzung des Weiterbildungsdiploms, sofern das Weiterbildungsdiplom nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch abgefasst ist
- Eine originalbeglaubigte Kopie einer Richtlinienkonformitätsbescheinigung, wonach Ihr Weiterbildungstitel der EU-Richtlinie 2005/36/EG entspricht
- Eine originalbeglaubigte Kopie oder ein Original der Übersetzung der Richtlinienkonformitätsbescheinigung, sofern das Original nicht in Deutsch, Französiisch, Italienisch oder Englisch abgefasst ist
Wobei sich das BAG immer ausdrücklich vorbehält, weitere Unterlagen einzufordern.
Dauer Anerkennung
Die MEBEKO Dauer für die direkte Anerkennung beträgt ca. 1 – 4 Monate, wenn alle prüfungsrelevanten Dokumente vorliegen. Bei Prüfung von Drittstaaten Unterlagen kann sich die Zeit der Dauer der Anerkennung verlängern.
Informieren Sie sich rechtzeitig, welche Unterlagen Sie brauchen und rechnen Sie die Zeit der Beschaffung der Unterlagen mit ein. Dies ist besonders wichtig bei der indirekten Anerkennung, da die Dokumente evtl. aus dem Ausland beschafft werden müssen, die verlängert natürlich die Dauer. Beachten Sie auch, welche Stellen die Beglaubigungen durchführen dürfen (ist im Antragsformular aufgeführt). Wenn Sie sich über uns bewerben helfen wir Ihnen gerne bei der Anerkennung Ihrer Diplome und Facharzttitel.
Welche medizinischen Berufe werden anerkannt?
Die MEBEKO Anerkennung ist zuständig für folgende universitären Medizinalberufe:
- Ärztinnen und Ärzte
- Zahnärztinnen und Zahnärzte
- Chiropratorinnen und Chiropraktoren
- Apothekerinnen und Apotheker
- Tierärztinnen und Tierärzte
Welche Abschlüsse werden nicht anerkannt?
Diplome der Human-, Zahn-, Veterinärmedizin und Pharmazie, ausserhalb der EU/EFTA, werden von der Anerkennung Schweiz nicht als gleichwertig betrachtet (Ausnahme: indirekte Anerkennung) und deshalb nicht anerkannt.
MEBEKO Kosten
Die Kosten setzten sich aus folgenden Teilen zusammen:
- Gebühren für das Diplom
- Gebühren für den/die Weiterbildungstitel
- Gebühren für den Spracheintrag
Wenn Sie sich über uns bewerben, erstatten wir Ihnen die Kosten also des Diploms, aller Weiterbildungstitel und evtl. des Spracheintrags.
Rechnen Sie mindestens 800 CHF – 1.000 CHF an Kosten MEBEKO, jeweils für Diplom und den Weiterbildungstitel ein, wenn Sie mehrere Facharzt-Titel besitzen erhöhen sich dementsprechend die Gebühren. Die Kosten des Spracheintrags betragen zwischen 50 CHF – 100 CHF.

Gilt in der Schweiz meine Approbation?
Wie bekomme ich in der Schweiz eine Approbation als ausländischer Arzt? Eine Approbation, wie in Deutschland oder anderen EU Staaten, gibt es in der Schweiz nicht. Folgedessen gibt es auch keine Anerkennung der Approbation.
Die MEBEKO Anerkennung Schweiz prüft das Diplom, Weiterbildungstitel und den Sprachnachweis.